Regelwerk für das Partnerprogramm

- Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen 

- 1.1. Dieses Regelwerk regelt die Bedingungen der Vergütung im Rahmen des Partnerprogramms zwischen dem Unternehmen Stormrock (im Folgenden als "das Unternehmen" bezeichnet) und seinen Partnern, sei es als Fachleute oder Privatpersonen. 

- 1.2. Das Partnerprogramm ermöglicht es einem Partner, die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens zu bewerben und im Gegenzug gemäß den Bestimmungen dieses Regelwerks eine Vergütung zu erhalten. 

- Artikel 2: Vergütung für Fachleute 

- 2.1. Fachleute, die dem Unternehmen angehören, müssen für jede erbrachte Leistung eine detaillierte Rechnung gemäß den geltenden Regeln und Vorschriften einreichen. 

- 2.2. Die Rechnung muss alle erforderlichen Informationen enthalten, wie die Kontaktdaten des Partnerunternehmens, Details zur erbrachten Leistung, den geschuldeten Betrag, eventuelle Steuern usw. 

- 2.3. Die Zahlung an Fachleute erfolgt per Banküberweisung auf Basis genehmigter Rechnungen und der vereinbarten Bedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Partner. 

- Artikel 3: Vergütung für Privatpersonen (ohne beruflichen Status) 

- 3.1. Privatpersonen, die dem Unternehmen angehören, haben keinen Anspruch auf Barzahlung oder Banküberweisung. 

- 3.2. Die Einnahmen von Privatpersonen werden gemäß den vom Unternehmen festgelegten Umrechnungskursen in Einkaufspunkte umgewandelt. 

- 3.3. Treuepunkte können von Privatpersonen genutzt werden, um spezifische Vorteile zu erhalten, wie Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens, Geschenke oder andere vom Unternehmen vorgesehene Vorteile. 

- Artikel 4: Zahlungsmodalitäten 

- 4.1. Für Fachleute erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt und Genehmigung der Rechnung. 

- 4.2. Privatpersonen erhalten regelmäßig Updates ihres Treuepunktekontos gemäß den vom Unternehmen festgelegten Bedingungen. 

- 4.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Umrechnungskurse für Treuepunkte jederzeit mit angemessener Vorankündigung an die betroffenen Partner zu ändern. 

- Artikel 5: Streitigkeiten 

- 5.1. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Vergütung im Rahmen des Partnerprogramms verpflichten sich die Parteien, den Streit auf dem Verhandlungsweg zu lösen. 

- 5.2. Wenn keine Einigung erzielt wird, können die Parteien gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften in der zuständigen Gerichtsbarkeit ein Schiedsverfahren durchführen. 

- Artikel 6: Schlussbestimmungen 

- 6.1. Dieses Regelwerk tritt ab dem Zeitpunkt seiner Annahme durch das Unternehmen in Kraft und gilt für alle Partner. 

- 6.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dieses Regelwerk jederzeit mit angemessener Vorankündigung an die betroffenen Partner zu ändern. Änderungen werden angemessen kommuniziert, sei es per E-Mail, auf der Website des Unternehmens oder auf andere geeignete Weise. 

- 6.3. Die Partner sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen dieses Regelwerks zu halten und die mit dem Unternehmen vereinbarten Bedingungen einzuhalten. 

- 6.4. Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Regelwerks können zu Sanktionen führen, wie der vorübergehenden oder dauerhaften Aussetzung der Partnerschaft, je nach Ermessen des Unternehmens. 

- 6.5. Die Bestimmungen dieses Regelwerks unterliegen den Gesetzen der zuständigen Gerichtsbarkeit. 

- 6.6. Im Falle von Abweichungen zwischen den Versionen dieses Regelwerks in verschiedenen Sprachen hat die Originalversion in der Sprache des Unternehmens Vorrang.